Beratung

Welche Beratung bietet der Mieterverein?

Wir beraten unsere Mitglieder in allen Fragen des Mietrechts, z.B. der Nebenkostenabrechnung, Renovierung beim Umzug, Prüfung von Mieterhöhungen, Wohnungsmängeln oder Eigenbedarfskündigungen. Die Beratung wird durchgeführt von Rechtsanwälten und anderen Experten mit langjähriger Erfahrung im Mietrecht. Wir setzen die Rechte der Mieter durch, wenn möglich außergerichtlich.

Wie bekomme ich einen Beratungstermin?

Wir dürfen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz nur für unsere Mitglieder tätig werden. Ohne Mitgliedschaft können wir daher keine Mietrechtsberatung anbieten, dies dürfen nur Rechtsanwälte. Für Informationen zur Mitgliedschaft und zur Vereinbarung eines Beratungstermins erreichen Sie uns persönlich unter Tel. 08441 7973724 oder per Mail an info(at)mieterverein-pfaffenhofen.de

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Für unsere Mitglieder ist die Beratung grundsätzlich kostenlos, gegen eine geringe Gebühr führen unsere Mietrechtsexperten für Sie auch gerne den Schriftverkehr mit Vermietern, Behörden oder Dritten. Der jährliche Mitgliedsbeitrag von derzeit 78,- EUR erspart also den teuren Gang zum Rechtsanwalt.

Was, wenn ich mich mit meinem Vermieter nicht einige?

Unser Ziel ist es, die Rechte der Mieter durchzusetzen, wenn möglich außergerichtlich. Doch manchmal ist ein Prozess nicht zu vermeiden. Für gerichtliche Auseinandersetzungen gewährt der Mieterverein grundsätzlich keinen Kostenersatz. Für begründete Ausnahmefälle haben wir einen Rechtshilfefonds eingerichtet. Darüber entscheidet der Vorstand auf Antrag des Mitglieds hin.

Was mache ich in dringenden Fällen?

Wer eine Mietererhöhung oder gar Kündigung erhalten hat, ist sicher aufgeregt und verunsichert. Auch werden Mieter oft aufgefordert, innerhalb weniger Tage eine Stellungnahme abzugeben. Doch in der Regel wird dem Mieter vom Gesetz ausreichend Zeit gewährt, eine Vermieterforderung prüfen zu lassen. Die sorgfältige Prüfung Ihres Anliegens erfordert meist ein ausführliches Gespräch und die Durchsicht des Mietvertrags. Setzen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung, wir wissen und können beurteilen, was eilt und was nicht.